Hebammenhilfe nach der Geburt
Jede junge Familie hat Anspruch auf häusliche Betreuung! Während der ersten zehn Tage nach der Geburt des Kindes sogar täglich. In den nachfolgenden 12 Wochen stehen Ihnen noch weitere 16 Leistungen zur Verfügung (Besuche oder telefonische Beratungen). Auch danach, können bis zum 9. Lebensmonat bzw. bis Ende der Stillzeit weitere 8 Leistungen durch eine Hebamme beansprucht werden! Dieser Anspruch besteht auch nach der Entlassung eines Kindes aus der Kinderklinik.
Die Hebamme achtet auf die gesunde Entwicklung des Kindes, auf die Rückbildungs- und Milchbildungsvorgänge im Körper der Mutter und steht in den ersten Tagen der Gewöhnung an die neuen Lebensumstände mit Rat und Tat zur Seite.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Unsere Kapazitäten sind begrenzt und nicht alle Hebammen unserer Praxis wohnen in Ihrer Nähe oder bieten Hausbesuche an.
Daher ist es wichtig frühzeitig die jeweilige Kursleitung privat anzufragen.
Namen und Telefonnummern nachbetreuender Hebammen erfahren Sie unter
https://www.hebammensuche.bayern oder www.hebammensuche.de
Bitte kümmern Sie Sich rechtzeitig um eine Hebamme, die Sie während der Schwangerschaft und im Wochenbett individuell betreut.
Sie haben trotz intensiver Suche keine Hebamme gefunden? Die Aschaffenburger Hebammenkoordinierungsstelle hilft weiter:
Die Telefonsprechstunde für suchende Frauen zur Hebammenvermittlung ist Dienstag und Donnerstag von 9-11 Uhr
unter der Nummer: 0172 / 560 2617 persönlich für Sie erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten können sie jederzeit eine Mail an hebammen@aschaffenburg.de senden.
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Wochenbettambulanz
Im Eingangsbereich des Klinikums Aschaffenburg Alzenau
Diese Sprechstunde ist für Wöchnerinnen und stillende Mütter, die an Sonn- und Feiertagen Unterstützung durch eine Hebamme benötigen.
Sprechzeiten: Sonn- und Feiertag von 9 bis 12 Uhr (OHNE Terminvergabe)
Bitte bringen Sie folgendes mit: Versichertenkarte, Mutterpass, gelbes Untersuchungsheft Kind, großes Handtuch, Wickelutensilien
Kosten: Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Frauen bekommen eine Privatrechnung per Post.
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